Hubert Baumann Vertriebs- und Projektmanagement

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Allgemeine Geschäftsbedingungen !

 

§ 1 Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens Hubert Baumann – Vertriebs- und Projektmanagement – ist die Beratung und Schulung von Unternehmen oder dessen Mitarbei-tern in betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, sowie die Beratung und Unterstützung in Vertrieb, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Unter-nehmensführung, Mitarbeiterförderung und –motivation sowie systemische Beratung.

§ 2 Zusammenarbeit

Ein Vertrag kommt zustande, wenn auf Grund eines Angebotes ein Auftrag erfolgt.  Der Vertragspartner unsererseits (Auftragnehmer) ergibt sich aus dem Angebot, der sich an diese AGBs gebunden fühlt.

 

§ 3 Beratung, Dienstleistungen

Bestellung von Beratung und Dienstleistungen

Die Bestellung von Beratung und Dienstleistungen erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Fax oder per e-Mail. Als Tagessatz wird der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tagessatz zugrunde gelegt.

 

Stornierung von bestellten Leistungen

Eine Stornierung ist bis zu 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Beginn der Leistung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind seitens des Kunden folgende Kosten zu zahlen:

Bis 10 Tage vor dem vereinbarten Beginn:          50 %

Von 9 - 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn:     80 %

Von 2 Tage und weniger :                              100 %

 

Sofern als Tages- oder Stundensatz ein fixer + erfolgsabhängiger Anteil vereinbart wurde, wird für die Berechnung der Stornokosten der vereinbarte Zieltagessatz (fixer + variabler Anteil) zugrunde gelegt.

Sind dem Auftragnehmer durch die Stornierung bereits Kosten entstanden, sind diese ebenfalls durch den Kunden zu übernehmen.

 

§ 4 Training und Coaching

Trainings und Coachings werden entweder vor Ort beim Kunden (Auftraggeber), in einem externen Schulungszentrum oder in virtueller Form (über sog. Webinare) durchgeführt.

Soweit nicht anders vereinbart wird bei Trainings und Coachings der verhandelte Tagessatz für Beratungsdienstleistungen zzgl. Reisekosten und ent-stehender Kosten für vorbereitende Tätigkeiten (z. B. Erstellung von Schulungsunterlagen) in Rechnung gestellt. Die für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Infrastruktur ist vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

 

Anmeldung

Anmeldungen sind in der Regel schriftlich, per Telefax oder per e-Mail möglich. Der Auftragnehmer hat das Recht, bei zu geringen Teilnehmerzahlen das Training abzusagen bzw. mit dem Teilnehmer einen Alternativtermin zu vereinbaren.

 

Stornogebühren

Für Trainings fallen die üblichen Stornogebühren (siehe § 3) an. Sind dem Auftragnehmer zusätzliche Kosten entstanden (z. B. durch Anmietung von Schulungs-räumen), werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflich-tet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schrift-licher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

  2. Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

 

§ 6 Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmun-gen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

§ 6 Störungen bei der Leistungserbringung

Soweit eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

 

§ 7 Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz

  1. Sofern bei der Tätigkeit des Auftragnehmers mitgelieferte Software zum Einsatz kommt, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch den Einsatz dieser Software entstehen.

  2. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

  3. Bei Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt, jedoch auf max. 10.000 EUR pro Auftrag. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Monat zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Auftragnehmer haftet bei Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
  4. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter ihm obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

  5. Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungs-gesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

 

§ 9 Zahlungsabwicklung

Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

  1. Alle Forderungen, soweit nicht anders vereinbart, werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar.

  2. Der Auftraggeber ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlun-gen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.

  3. Zahlungsabwicklung bei virtuell erbrachten Dienstleistungen (über Internet, Telefon, Webinare):
    Aufgrund der besonderen Situation bei Webinaren sind alle virtuellen Termine grundsätzlich im Voraus zahlbar. Der Auftraggeber erhält nach Bestellung oder Anmeldung die Zahlungsinformationen für die Überweisung. Die Erbringung der Dienstleistung sowie die Erstellung einer Rechnung erfolgt nach erfolgtem Zahlungseingang.

 

§ 10 Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer  ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

 

§ 11 Referenzkunden

Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, ist er mit einer Nennung seines Namens in der Referenz-kundenliste (Internet und Druckmedien) des Auftrag-nehmers einverstanden.  Dies schließt auch eine grobe Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten mit ein.

 

§ 10 Sonstiges

  1. Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden anderes Recht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers
    (vgl. § 1).

  4. Sind einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam, so sind diese Klauseln sinngemäß anzuwenden. Es beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen.

 

Vollständige AGBs zum Downloaden und Ausdrucken

Last Updated on Tuesday, 06 April 2010 14:34  

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